Neuer Cybersicherheitsstandard für die Wasserwirtschaft veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung des neuen Sicherheitsstandards („B3S WA“) werden die für wasserwirtschaftliche Anlagen als Kritische Infrastruktur (KRITIS) erforderlichen Maßnahmen auf die aktuelle Europäische Bedrohungslage angepasst.

Rechtsanwalt Markus Heinrich ist Teil der gemeinsamen Arbeitsgruppe der DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall und des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, welche diesen Standard erarbeitet hat.

Der überarbeitete Standard basiert auf dem IT-Grundschutz-Kompendium des BSI von 2023. Er enthält neue Anwendungsfälle und bereitet auf die Anforderungen der europäischen Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) vor, die bis Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Der B3SWA hilft wasserwirtschaftlichen Betreibern, ihre IT-Sicherheit zu stärken und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Er bietet klare Vorgaben zur Absicherung von Informations- sowie operativen Technologiesystemen und erleichtert die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS).

Das Regelwerk hat die erforderliche Eignungsfeststellung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhalten und ist ab sofort verfügbar.

Den Standard finden Sie hier.

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