Am 03.07.2024 hat der Landtag NRW den Gesetzesentwurf zur Anhebung der Altersgrenze für Beamte und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (18/8026 -Neudruck) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/9758) und gemäß dem Änderungsantrag (18/9799) beschlossen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Anlass
Unter anderem aufgrund der Rechtsprechung des OVG NRW (Urteil vom 09.06.2022 – 6 A 1132/20 -) zur Unwirksamkeit der „Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten zu Feuerwehren“ vom 03.03.2017 bestand Anlass, auch § 116 LBG NRW zu überarbeiten. Hier war bislang in Abs. 3 geregelt, dass Beamte und Beamtinnen „in den Feuerwehren“ mit Ende des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten.
Änderungen
§ 116 LBG NRW findet nun klarstellend Anwendung auf Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes Anwendung. Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird gestrichen. Die Zugehörigkeits-Verordnung wird im Wege einer Aufhebungsverordnung aufgehoben. Die besondere Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand der Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes wird allerdings vom 60. Lebensjahr auf das 61. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung gilt einheitlich und ohne die im Gesetzentwurf (Drucksache 18/8026 – Neudruck) noch vorgesehene Differenzierung nach Laufbahngruppen.
Betroffen sind alle Beamtinnen und Beamten, die nach dem 31.12.1967 geboren sind. Für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes der Gemeinden und Gemeindeverbände, am Institut der Feuerwehr NRW sowie in den Feuerwehren des Landes, die zwischen dem 01.01.1968 und dem 31.12.1970 geboren sind, findet eine gestaffelte Anhebung der Ruhestandsgrenze von 3 Monaten bis zu 9 Monaten statt. Beamtinnen und Beamten, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, treten mit Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 61. Lebensjahr vollenden.
Für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes, mit Ausnahme der Beamten am Institut der Feuerwehr NRW und in den Feuerwehren des Landes, gilt die Anhebung auf 61. Lebensjahre erst ab dem 01.01.2028. Sie können auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand um bis zu drei Jahre, jedoch nicht länger als das 67. Lebensjahr hinausschieben, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Regelung modifiziert die Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestandseintritts nach § 32 LBG NRW und ermöglicht so die Vermeidung der Verringerung des Pensionsanspruchs. Denn die Änderung der Altersgrenze bedeutet für diese Gruppe der Beamtinnen und Beamten, welche bisher der Regelaltersgrenze unterfielen, eine Senkung der Altersgrenze. Für die übrigen Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes sind weiterhin die Voraussetzungen des § 32 LBG NRW für das Hinausschieben des Ruhestandsantritts maßgebend.
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die vor dem 01.01.2024 bereits eine Altersteilzeit nach § 66 LBG NRW angetreten haben, treten wie bisher mit Ende des Monats, in den Ruhestand, in dem sie da 60. Lebensjahr vollenden.
Praktische Auswirkungen
Versetzungen in den Ruhestand, die nach der Zugehörigkeits-VO erfolgt sind, bleiben wirksam. Die Aufhebung der Zugehörigkeitsverordnung vom 03.03.2017 hat nur Wirkung für die Zukunft. Beamtinnen und Beamte der Jahrgänge 1967 und früher sind von der Änderung nicht betroffen. Sie treten weiterhin nach der bisherigen Rechtslage mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Die Beamtinnen und Beamten der Jahrgänge 1968 bis einschließlich 1970 sind von der gestaffelten Anhebung der Altersgrenze betroffen. Die Jahrgänge ab 1971 trifft die Änderung vollumfänglich. Ihr Eintritt in den Ruhestand verzögert sich um ein Lebensjahr. Versorgungsrechtliche Konsequenzen ergeben sich zugunsten derjenigen Bediensteten, die nach bisheriger Rechtslage den höchstmöglichen Ruhegehaltssatz nicht erreicht hätten und nun ein weiteres Jahr lang ruhegehaltsfähige Dienstbezüge erhalten.
Ansprechpartnerinnen: Susanne Tyczewski & Laura Herzog