Umweltrecht aktuell –Mantelverordnung final beschlossen

Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 12.05.2021 hat nun der Bundesrat in seiner Sitzung am 25.06.2021 die sogenannte Mantelverordnung verabschiedet. Diese sieht die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vor. Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung wurde ein langes und zähes Ringen um neue Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden sowie zum Recycling mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter beendet. Ziele des Regelungspaketes ist es dabei – unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse – rechtverbindliche Anforderungen für den Boden- und Grundwasserschutz bundeseinheitlich festzulegen. Ein weitere Ziel der Mantelverordnung ist es, die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu verbessern. Die neuen Regelungen werden allerdings noch nicht sofort in Kraft treten, sondern erst zwei Jahr nach ihrer Verkündigung.

Wolter Hoppenberg berät Kommunen und mittelständische Unternehmen seit langer Zeit erfolgreich in Fragen des Wasser- und Bodenschutzes sowie der Kreislaufwirtschaft. Wir freuen uns, unsere Mandanten auch zukünftig sicher, durch die neuen Regelwerke begleiten zu können. Für Fragen zu den aktuellen umweltrechtlichen Regelungen wenden Sie sich gerne an unser Team Umweltrecht.

Merken Sie sich dazu schon jetzt unseren Wolter Hoppenberg Umweltrechtstag (Online) am 16.09.2021 vor. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Till Elgeti, Dr. Lars Dietrich, Dr. Manuel Brunner, Daniel Schultz, Dr. Guido Kolbeck

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