Wolter Hoppenberg unterstützt bei der Umsetzung der neuen Anforderungen im Hinweisgeberschutz 

Der europäische Gesetzgeber hat mit seiner „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU) 2019/1937; umgangssprachliche „EU-Whistleblowing-Richtlinie“) einen gemeinsamen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebern in der europäischen Union vorgegeben, den die den nationalen Gesetzgeber bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen hatten.  Nachdem zwischenzeitlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet wurde, liegt seit dem 13. April 2022 nunmehr der viel diskutierte Entwurf eines deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vor und stellt Wirtschaft wie Verwaltung gleichermaßen vor Herausforderungen. In dessen Zentrum steht die Pflicht zur Implementierung interner Meldestellen, die noch einige Fragen aufwirft

Neben der Frage des Anwendungsbereichs der Neuregelung – personell wie sachlich – stehen etwa Sonderregelungen wie das Konzernprivileg des § 14 Abs. 2 HinSchG-E oder auch das fehlende Äquivalent für kommunale Unternehmen in der Diskussion. Daneben sehen sich verpflichtete Stellen aber auch mit ganz praktischen Aufgaben konfrontiert: Wie hat eine interne Meldestelle aufgebaut und besetzt zu sein und kann dabei unter Umständen auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden? Was passiert, wenn den Vorgaben nicht genügt wird (Sanktionen)? Was ist zu tun, wenn eine interne Meldestelle korrekt implementiert ist und schließlich eine Meldung eingeht? Zudem ist zu bedenken, dass die Neuregelungen zum Hinweisgeberschutz nicht allein stehen: Welche Rolle spielt etwa der Datenschutz in dem Verfahren und bei eventuellen Zweckmäßigkeitserwägungen? Kann es zu einem Konflikt von Hinweisgeberschutz und Datenschutz kommen? 

Wolter Hoppenberg unterstützt Sie bei der Beantwortung all dieser und vieler weiterer Fragen sowie der Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrer Einheit. In unseren maßgeschneiderten Webinaren für Kommunen und kommunale Unternehmen sowie für Unternehmen der Privatwirtschaft informieren wir Sie praxistauglich und kompakt über die Verpflichtungen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz und zeigen Ihnen auf, wie Sie diese Anforderungen im Verwaltungs- bzw. Unternehmensalltag ressourcenschonend und effizient umsetzen können. Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, Ihnen auch die Chancen des Hinweisgeberschutzes für eine transparente Unternehmenskultur und eine frühzeitige Fehlererkennung im Sinne eines guten Compliance Management aufzuzeigen.  

Mehr erfahren Sie dazu unter https://wolter-hoppenberg.de/aktuelle-termine/umsetzung-der-eu-whistleblowing-rl-und-des-hinschg-was-privatwirtschaftliche-unternehmen-wissen-muessen/

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