QualityLaw NRW – Gerichte als Kompetenzzentren

Bielefeld, Essen und Hamm für Erneuerbare Energien

Als bundesweiter Vorreiter trägt NRW der Komplexität und Herausforderung sowie dem Bedarf an schneller und effizienter Rechtsprechung Rechnung. Im Rahmen des Projekts QualityLaw NRW werden gerichtliche Kompetenzen gebündelt und neue Schwerpunktgerichte gebildet. Neben der Zuständigkeitsbündelung für Rechtstreitigkeiten auf dem Gebiet Unternehmensverkäufe und -transaktionen (Streitwert über 500.000 EUR) beim LG und OLG Düsseldorf und solchen aus dem Bereich der Informationstechnologie und Medientechnik (Streitwert über 100.000 EUR) beim LG und OLG Köln sind nun Streitigkeiten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien mit einem Streitwert von über 100.000 EUR dem LG Bielefeld und Essen bzw. dem OLG Hamm zugewiesen.

Mit der Zuständigkeitszuweisung für Streitigkeiten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien an die Landgerichte Bielefeld und Essen bzw. das Oberlandesgericht Hamm wird die Kompetenz und die Expertise auf diesem hochkomplexen Gebiet örtlich zusammengezogen. Dies ist nur konsequent, berücksichtigt man, dass in der Region viele Unternehmen der Energiebranche zu Hause sind.

Auch wir sind für Sie „vor Ort“ und stehen Ihnen mit unserer Expertise in Rechtsfragen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartner: RAe Martin Brück von Oertzen, Markus Heinrich, Lena Kreggenfeld, Dr. Stefan Bischoff, Denise Dressler-Niesler

Coffee-Talk