Claus Meiners
Rechtsanwalt | Partner
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- +49 2381 92122-479
- +49 2381 92122-7041
- meiners@wolter-hoppenberg.de
Expertise
Claus Meiners leitet gemeinsam mit Martin Graf den Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Er ist seit 1993 Teil von Wolter Hoppenberg. Claus Meiners berät und vertritt private und öffentliche Auftraggeber in allen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts (neben den „klassischen“ gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten insbesondere claim management, due-diligence, juristisches Projektmanagement) einschließlich architektenrechtlicher Komplexe. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist der Maschinen- und Anlagenbau; hier berät und vertritt er Mandanten national wie international.
Vita
- Studium in Münster
- Rechtsanwalt seit 1996
Nebentätigkeiten
- Deutscher Baugerichtstag e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV
Veröffentlichungen
- Zulässigkeit von Vorhaben gemäß §§ 29 und 30 BauGB, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 2022 (zusammen mit Dr. Martin Schröder)
- Zulässigkeit von Vorhaben gemäß §§ 29 und 30 BauGB, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 2016 (zusammen mit Carina Pacher)
- Glück im Unglück – Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn bei Verstoß gegen § 64 GO NW, Der Neue Kämmerer 5/2010, S. 12 (zusammen mit Dr. Marc Dinkhoff)
- Die Zulässigkeit von Mobilfunkbasisstationen aus baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht, NVwZ 1997, S. 12 ff. (zusammen mit Michael Hoppenberg)