Dr. Martin Schröder

Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Expertise

Dr. Martin Schröder berät öffentliche und private Mandant:innen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Neben der Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten hat er sich auf naturschutzrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt die Beratung von Kommunen und Kreisen in Sachen Windenergie.

  • Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Tübingen
  • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Französisch (Universität Trier)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • Promotion bei Prof. Dr. Oebbecke im öffentlichen Dienstrecht
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
  • Rechtsanwalt seit 2013
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
  • Gesellschaft für Umweltrecht e. V. (GfU)
  • Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV
  • Zulässigkeit von Vorhaben gemäß §§ 29 und 30 BauGB, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 2022 (zusammen mit Claus Meiners)
  • Solaranlagen auf Parkplätzen – „Tote Erde sinnvoll nutzen“, BauR 2022, S. 1265 ff.
  • Personalvertretung in den Sparkassen, Stuttgart 2014
  • § 59 und §§ 83 bis 89 im Beck´schen Online-Kommentar zum Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, Spannowsky/Saurenhaus (Hrsg.) mit Thomas Tyczewski