
Thomas Fock
Rechtsanwalt
Kreisrechtsdirektor a.D.
Of Counsel
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- fock@wolter-hoppenberg.de
Expertise
Thomas Fock ist Rechtsanwalt mit den Aufgabenschwerpunkten der Beratung von Kommunen und deren Tochterunternehmen sowie von Wasserwirtschaftsverbänden. Neben seinen fundierten Rechts- und Fachkenntnissen verfügt er auch über die Kompetenz, große Projekte i.S.e. umfassenden Projektmanagements zu steuern.
Zu seinem Tätigkeitsbereich gehören u.a. die Durchführung von rechtlichen Sonderprüfungen sowie die Begleitung und Unterstützung bei der Neuorganisation der Abwasserbeseitigung, sei es im Wege einer gesetzlichen Pflichten- und Aufgabenübertragung (sog. Kanalnetzübertragung) oder im Wege der Gründung einer (gemeinsamen) Anstalt des öffentlichen Rechts.
Darüber hinaus besitzt er aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in leitender Funktion und der Mitwirkung in überregionalen, bundesweiten Gremien der Wasserwirtschaft bzw. der öffentlichen Daseinsvorsorge mit europäischen Bezügen über ein umfangreiches Netzwerk.
Vita
- Studium in Marburg und Münster
- Wiss. Mitarbeiter bei Prof. Manfred Seebode (Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie)
- Referent des Oberkreisdirektors Recklinghausen
- Umweltamtsleiter Kreis Recklinghausen
- Geschäftsbereichsleiter bei Emschergenossenschaft/Lippeverband
- Rechtsanwalt seit 2021
- Leitende Funktion und Mitwirkung in überregionalen, bundesweiten Gremien der Wasserwirtschaft bis Mai 2022
Nebentätigkeiten
- Stv. Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Bochum
- Stv. Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Recklinghausen
Mitgliedschaften
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), Berlin
- Förderverein des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier
Veröffentlichungen
- Der Umgang mit Spurenstoffen aus Sicht eines Wasserverbandes, Korrespondenz Abwasser, Abfall 2009, S. 485 ff. (zusammen mit Dr. Issa I. Nafo, Dr. Torsten Frehmann, H. Ekkehard Pfeiffer, Dr. Jochen Stemplewski
- Die „Kanalnetzübernahme“ durch Sondergesetzliche Wasserverbände in NRW entspricht dem Gemeinschaftsrecht – Hintergründe der Klagerücknahme durch die Europäische Kommission vom 18.03.2011, NVWBl. 2013, S. 8 ff (zusammen mit Dr. Jochen Stemplewski, Michael Hoppenberg)