Wann
15. Juni 9:00 - 11:00
Wo
Online
Details zur Veranstaltung
Das KRITIS-Dachgesetz stellt Betreiber kritischer Einrichtungen vor neue rechtliche, organisatorische und technische Herausforderungen. In diesem kompakten Online-Seminar erhalten Sie einen strukturierten Gesamtüberblick über die gesetzlichen
Details zur Veranstaltung
Das KRITIS-Dachgesetz stellt Betreiber kritischer Einrichtungen vor neue rechtliche, organisatorische und technische Herausforderungen. In diesem kompakten Online-Seminar erhalten Sie einen strukturierten Gesamtüberblick über die gesetzlichen Anforderungen sowie deren praktische Umsetzung im Betrieb.
Die Veranstaltung verbindet rechtliche Klarheit mit operativer Umsetzbarkeit und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Organisation rechtskonform, resilient und prüfsicher aufzustellen.
Inhalte der Veranstaltung
- Überblick über die zentralen gesetzlichen Grundlagen des KRITIS-Dachgesetzes
- Einordnung in das bestehende Sicherheitsrechtsgefüge (BSIG und NIS2-Umsetzung)
- Zuständige Behörden und regulatorische Anforderungen
- Aktuelle Bedrohungslage und Anwendungsbereich für kritische Einrichtungen
- Unterschiede zwischen Cybersicherheit und physischer Resilienz
- Ableitung konkreter technischer und organisatorischer Maßnahmen für den eigenen Betrieb
- Analyse von Risiken anhand beispielhafter Gefährdungsanalysen
- Bewertung von Schwachstellen in Sicherheits-, Melde- und Kommunikationsprozessen
- Durchführung eines KRITIS-DachG-Readiness-Checks
- Entwicklung eines strukturierten Sicherheits- und Compliance-Konzepts
Praxisnahe Beispiele sowie eine interaktive KRITIS-Readiness-Checkliste unterstützen die Teilnehmenden dabei, die gesetzlichen Anforderungen direkt auf die eigene Organisation anzuwenden.
Zielgruppen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Betreiber kritischer Einrichtungen
- Betriebspersonal
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Sachverständige und Berater*innen
Bitte wenden Sie sich mit organisatorischen Fragen an die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Mit inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit an RA Markus Heinrich wenden.





