Weitere wesentliche Pflichten aus der Gigabit-Infrastrukturverordnung (Gigabit Infrastructure Act – GIA, VO (EU) 2024/1309) treten am 12.05.2026 in Kraft. Die Verordnung setzt einen neuen, einheitlichen Rahmen für den Ausbau digitaler Hochleistungsnetze in Europa. Ziel ist es, den bislang zersplitterten Rechtsrahmen zu überwinden und den Ausbau leistungsfähiger Netzinfrastrukturen effizienter, schneller und kostengünstiger zu gestalten. Die bisherigen Regelungen – insbesondere das Zusammenwirken nationaler Vorschriften wie des Telekommunikationsgesetzes und der europäischen Kostensenkungsrichtlinie (2014/61/EU) – führten in der Praxis häufig zu Verzögerungen und Investitionshemmnissen. Die neue Verordnung verfolgt daher einen harmonisierten Ansatz und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.
Kern der Neuregelung ist insbesondere eine deutliche Ausweitung der Pflichten für verschiedene Akteure, und zwar auch außerhalb des TK-Markts. Neben Telekommunikationsunternehmen werden nun auch Betreiber anderer Infrastrukturen wie Energie-, Wasser- oder Verkehrsnetze sowie öffentliche Stellen einbezogen. Diese sind verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Baustellen und Infrastrukturen bereitzustellen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitnutzung zu ermöglichen. Die damit verbundenen Transparenzpflichten, die ab Mai 2026 greifen, erfordern insbesondere die Bereitstellung detaillierter Daten über zentrale Informationsstellen. Für viele Unternehmen und Behörden bedeutet dies zunächst einen erheblichen organisatorischen und technischen Anpassungsbedarf, da entsprechende Datenstrukturen und Prozesse vielfach erst geschaffen werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Entscheidungen über Ausbauvorhaben müssen grundsätzlich innerhalb von vier Monaten getroffen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, tritt – mit Ausnahme von Wegerechten – eine Genehmigungsfiktion ein. Damit erhöht sich der Druck auf die zuständigen Behörden erheblich, ihre Verfahren zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Für Unternehmen eröffnet dies zugleich die Chance auf deutlich verkürzte Projektlaufzeiten. Flankierend hat der deutsche Gesetzgeber mit der am 30. Juli 2025 in Kraft getretenen Änderung des Telekommunikationsgesetze den Ausbau digitaler Netze bereits als überragendes öffentliches Interesse eingestuft, was sich zusätzlich auf behördliche Abwägungsentscheidungen auswirken wird.
Besondere Bedeutung kommt zudem den neuen Vorgaben für Gebäude zu. Seit Februar 2026 müssen Neubauten sowie größere Renovierungen mit gigabitfähiger gebäudeinterner Infrastruktur, insbesondere Glasfaserverkabelung, ausgestattet werden. Diese Anforderungen gehen über bisherige Standards hinaus und betreffen vor allem Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Immobilien. Für die Bau- und Immobilienwirtschaft bedeutet dies eine frühzeitige Integration entsprechender technischer Lösungen in Planungs- und Bauprozesse, wobei noch bestehende Unsicherheiten hinsichtlich konkreter technischer Standards zu berücksichtigen sind.
Die Einführung der Verordnung geht mit einer Übergangsphase einher, in der das europäische Recht unmittelbar neben bestehenden nationalen Regelungen gilt. Da das Telekommunikationsgesetz, aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und technische Regelwerke noch mit Blick auf die GIA angepasst werden müssen, können sich in der Praxis Rechtsunsicherheiten ergeben. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung betont jedoch ausdrücklich, dass im Konfliktfall das Unionsrecht Vorrang genießt. Für Unternehmen und Behörden bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig an den Vorgaben der GIA orientieren sollten, auch wenn entsprechende Anpassungen auf nationaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorgaben benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.
Ihre Ansprechpartner: RAin Lisa Maria Lückemeier, RA Markus Heinrich und RA Alexander Harfousch, LL.M.







