Die Klärschlammverordnung legt fest, dass ab dem Jahr 2029 die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm erfolgen muss. Bislang befinden sich entsprechende Anlagen zur P-Rückgewinnung bundesweit erst im Aufbau. In der Veranstaltung wird der Stand der Planungen in Schleswig-Holstein dargestellt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Till Elgeti aus unserem Hause referiert am 22.01.2025 zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen der Phosphorrückgewinnung und vergaberechtliche Herausforderungen der Klärschlammentsorgung“
Die Veranstaltung wird vom Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 22.01.2025 in Neumünster angeboten.
Organisatorische Fragen zur Tagung richten Sie bitte an das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein oder an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, mit Fragen zum Inhalt können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Prof. Dr. Till Elgeti wenden.