Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW endgültig beschlossen

Mit Beschluss vom 28. Februar hat der Landtag den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW beschlossen (Drucksache 18/8139). Straßenausbaubeiträge dienten bisher dazu, den Aufwand der Gemeinden und Gemeindeverbände für die die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen zu ersetzen. Sie werden von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke erhoben, die einen Vorteil durch die Inanspruchnahme der Straßen, Wege und Plätze haben (§ 8 Abs. 2 KAG NRW).

Mit der beschlossenen Änderung des KAG NRW fällt diese Möglichkeit weg. Für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühstens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, können keine Beiträge mehr erhoben werden. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke sollen dadurch entlastet werden. An die Stelle der Beiträge tritt eine Erstattung durch das Land NRW. Nähere Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrages und zum Verfahren stehen derzeit noch nicht fest. Sie sollen zukünftig in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Für Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2023 beschlossen wurden, können die Kommunen zudem weiterhin eine 100%-Förderung nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge bei dem Land NRW beantragen. Faktisch werden die Ausbaubeiträge damit vielerorts rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.

Die Kommunen stehen mit dem Inkrafttreten der Neuerung des KAG NRW vor zahlreichen neuen Fragen. Insbesondere die Abgrenzung zu sog. „Altfällen“, d.h. Ausbaumaßnahmen, die nicht unter das neue Gesetz und nicht unter die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge fallen, wird die Kommunen auch in Zukunft noch einige Zeit beschäftigen. Gerade in den Fällen, in denen ein förmlicher Ausbaubeschluss des zuständigen Organs fehlt, kann die Frage, ob Ausbaukosten vom Land erstattet werden können, oft nur mit einem hohen Prüfungsaufwand beantwortet werden.

Bei Fragen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder zur Förderungsfähigkeit der Kosten durch das Land NRW wenden Sie sich gerne an unser Team Kommunalabgabenrecht: Rechtsanwältin Susanne Tyczewski, Rechtsanwältin Pia Brandsch-Böhm und Rechtsanwältin Laura Herzog.

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