Am 12.05.2021 hat die Bundesregierung die sogenannte Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz erneut beschlossen. Damit sollen deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter gemacht werden. Die Mantelverordnung umfasst die Ersatzbaustoffverordnung, eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.
Die Ersatzbaustoffverordnung soll die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich festlegen. Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Da vom Kabinett zusätzlich eine Länderöffnungsklausel für Verfüllungen aufgenommen wurde, muss die Mantelverordnung erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Verordnung soll erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Den aktuellen Text des Verordnungsentwurfes finden Sie hier.
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