Kommunalabwasserrichtlinie

Datum

30. April 2024

Uhrzeit

08:30 Uhr - 09:00 Uhr

Ort

Online

Nachdem die Kommission im Oktober 2022 einen Entwurf für die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vorgelegt hatte, wurde dieser im Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission diskutiert. Zentrale Diskussionspunkte waren neben den Umsetzungsfristen die Einführung einer vierten Behandlungsstufe (oder auch 4. Reinigungsstufe) zur Elemination von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser, die Einführung einer Herstellerverantwortlichkeit und eine aus der Herstellerverantwortung resultierenden Kostentragung für diese neue Behandlungs-/ Reinigungsstufe. Neu eingeführt werden auch die Energieneutralität von Kläranlagen, strengere Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff sowie Abwassermanagementpläne. Für die einzelnen Maßnahmen sind verschiedene Umsetzungsfristen auch in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Kläranlage in der Richtlinie vorgesehen.

Am 10.04.2024 hat das Europäische Parlament die bislang vorläufige politische Einigung zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie angenommen. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Einführung der neuen Regelungen getan. Ein Beschluss des Rates der Europäischen Union (Ministerrat) ist noch erforderlich, Änderungen sind jedoch nicht mehr zu erwarten. Auf die Abwasserwirtschaft und die Kommunen kommen damit neue Herausforderungen zu, die nach Überführung der Richtlinienbestimmungen in das deutsche Recht, innerhalb der Umsetzungsfristen angegangen und gelöst werden müssen.

Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Hosts: Dr. Till Elgeti & Dr. Corinna Durinke 


Kommunalabwasserrichtlinie

Nachdem die Kommission im Oktober 2022 einen Entwurf für die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vorgelegt hatte, wurde dieser im Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission diskutiert. Zentrale Diskussionspunkte waren neben den Umsetzungsfristen die Einführung einer vierten Behandlungsstufe (oder auch 4. Reinigungsstufe) zur Elemination von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser, die Einführung einer Herstellerverantwortlichkeit und eine aus der Herstellerverantwortung resultierenden Kostentragung für diese neue Behandlungs-/ Reinigungsstufe. Neu eingeführt werden auch die Energieneutralität von Kläranlagen, strengere Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff sowie Abwassermanagementpläne. Für die einzelnen Maßnahmen sind verschiedene Umsetzungsfristen auch in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Kläranlage in der Richtlinie vorgesehen.

Am 10.04.2024 hat das Europäische Parlament die bislang vorläufige politische Einigung zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie angenommen. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Einführung der neuen Regelungen getan. Ein Beschluss des Rates der Europäischen Union (Ministerrat) ist noch erforderlich, Änderungen sind jedoch nicht mehr zu erwarten. Auf die Abwasserwirtschaft und die Kommunen kommen damit neue Herausforderungen zu, die nach Überführung der Richtlinienbestimmungen in das deutsche Recht, innerhalb der Umsetzungsfristen angegangen und gelöst werden müssen.

Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Hosts: Dr. Till Elgeti & Dr. Corinna Durinke 


Datum

30. April 2024

Uhrzeit

08:30 Uhr - 09:00 Uhr

Ort

Online

Münster

Telefon: +49 251 9179988-0
Telefax: +49 251 9179988-855

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