Bundeskabinett beschließt Gesetz zum schnelleren Ausbau der Telekommunikationsnetze

Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz ist Bestandteil der Gigabit-Strategie der Bundesregierung und soll den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen schneller voranbringen.

Inhaltlich verbessert das Gesetz die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt dabei auf Änderungen, die den Netzausbau beschleunigen, entbürokratisieren und die Datennutzung effizienter machen.

So wird für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen das überragende öffentliches Interesse befristet bis zum 31. Dezember 2030 festgestellt. Dadurch erhält der Netzausbau bei behördlichen Entscheidungen eine höhere Bedeutung, so dass sich Genehmigungsverfahren verkürzen. Ausgenommen hiervon sind jedoch naturschutzrechtliche Prüfungen; hier soll das überragende öffentliche Interesse nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Ausbau in unterversorgten Gebieten erfolgt.

Außerdem soll ein einheitliches Informationsportal, das sog. Gigabit-Grundbuch, eingerichtet werden. In diesem Grundbruch werden alle relevanten Informationen, die den Netzausbau betreffen, übersichtlich und strukturiert bereitgestellt. Hierdurch wird der Netzausbau (kosten-) effizienter, transparenter und einfacher zu koordinieren.

Die Beschleunigung des Netzausbaus betrifft zudem die Wegerechtszustimmung. Hier werden die Fristen für die Zustimmung verkürzt und die Verfahren vereinfacht.

Schließlich erhält die Bundesnetzagentur erweiterte Befugnisse. Diese wird durch das TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz ermächtigt, Eisenbahnunternehmen für eine unterbrechungsfreie Mobilfunkversorgung in Gleisnähe zu verpflichten und Daten effizienter zu nutzen und zu veröffentlichen.

Sofern Sie Fragen zum Entwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes haben, beraten wir Sie dazu gerne.

Ihre Ansprechpartner: Markus Heinrich und Alexander Harfousch LL.M.

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