FAQ – Was Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine beachten müssen

Bis zum 04. April 2022 sind nach Angaben der Bundespolizei bereits 306.836 aus der Ukraine Geflüchtete nach Deutschland eingereist. Da keine Einreisekontrollen stattfinden und sich viele Flüchtlinge noch nicht offiziell gemeldet haben, dürfte die tatsächliche Zahl der Geflüchteten laut Bundesinnenministerium sogar noch viel höher ausfallen.

Diese Schutzsuchenden sollen unbürokratisch und schnell Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt finden. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und was Arbeitgeber bei der Einstellung von Geflüchteten zu beachten haben, erörterten Herr Rechtsanwalt Golo Busch und Frau Rechtsanwältin Franziska Kohl, LL.M. bereits im arbeitsrechtlichen Coffee Talk am 31.03.2022.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben sie in den beiliegenden FAQ’s nochmals für Sie zusammengefasst.

FAQ – PDF Download

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